11:1Und der HErr redete mit Mose und Aaron und sprach zu ihnen:
11:2Redet mit den Kindern Israel und sprechet: Das sind die Tiere, die ihr essen sollt unter allen Tieren auf Erden.
11:3Alles, was die Klauen spaltet und wiederkäuet unter den Tieren, das sollt ihr essen.
11:4Was aber wiederkäuet und hat Klauen und spaltet sie doch nicht, als das Kamel, das ist euch unrein, und sollt es nicht essen.
11:5Die Kaninchen wiederkäuen wohl, aber sie spalten die Klauen nicht; darum sind sie unrein.
11:6Der Hase wiederkäuet auch, aber er spaltet die Klauen nicht; darum ist er euch unrein.
11:7Und ein Schwein spaltet wohl die Klauen, aber es wiederkäuet nicht; darum soll es euch unrein sein.
11:8Von diesem Fleisch sollt ihr nicht essen, noch ihr Aas anrühren; denn sie sind euch unrein.
11:9Dies sollt ihr essen unter dem, das in Wassern ist: Alles, was Floßfedern und Schuppen hat in Wassern, im Meer und Bächen, sollt ihr essen.
11:10Alles aber, was nicht Floßfedern und Schuppen hat im Meer und Bächen, unter allem, das sich reget in Wassern, und allem, was lebet im Wasser, soll euch eine Scheu sein,
11:11daß ihr von ihrem Fleisch nicht esset und vor ihrem Aas euch scheuet.
11:12Denn alles, was nicht Floßfedern und Schuppen hat in Wassern, sollt ihr scheuen.
11:13Und dies sollt ihr scheuen unter den Vögeln, daß ihr's nicht esset: den Adler, den Habicht, den Fischaar,
11:14den Geier, den Weihe und was seiner Art ist,
11:15und alle Raben mit ihrer Art,
11:16den Strauß, die Nachteule, den Kuckuck, den Sperber mit seiner Art,
11:17das Käuzlein, den Schwan, den Huhu,
11:18die Fledermaus, die Rohrdommel,
11:19den Storch, den Reiher, den Heher mit seiner Art, den Wiedehopf und die Schwalbe.
11:20Alles auch, was sich reget unter den Vögeln und gehet auf vier Füßen, das soll euch eine Scheu sein.
11:21Doch das sollt ihr essen von Vögeln, das sich reget und gehet auf vier Füßen und nicht mit zweien Beinen auf Erden hüpfet.
11:22Von denselben möget ihr essen, als da ist: Arbe mit seiner Art und Selaam mit seiner Art und Hargol mit seiner Art und Hagab mit ihrer Art.
11:23Alles aber, was sonst vier Füße hat unter den Vögeln, soll euch eine Scheu sein,
11:24und sollt sie unrein achten. Wer solcher Aas anrühret, der wird unrein sein bis auf den Abend.
11:25Und wer dieser Aas eines tragen wird, der soll seine Kleider waschen und wird unrein sein bis auf den Abend.
11:26Darum alles Tier, das Klauen hat und spaltet sie nicht und wiederkäuet nicht, das soll euch unrein sein; wer es anrühret, wird unrein sein.
11:27Und alles, was auf Tappen gehet unter den Tieren, die auf vier Füßen gehen, soll euch unrein sein; wer ihr Aas anrühret, wird unrein sein bis auf den Abend.
11:28Und wer ihr Aas trägt, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis auf den Abend; denn solche sind euch unrein.
11:29Diese sollen euch auch unrein sein unter den Tieren, die auf Erden kriechen: das Wiesel, die Maus, die Kröte, ein jegliches mit seiner Art;
11:30der Igel, der Molch, die Eidechse, die Blindschleiche und der Maulwurf.
11:31Die sind euch unrein unter allem, das da kreucht wer ihr Aas anrühret, der wird unrein sein bis an den Abend.
11:32Und alles, worauf ein solch tot Aas fällt, das wird unrein, es sei allerlei hölzern Gefäß, oder Kleider, oder Fell, oder Sack; und alles Geräte, damit man etwas schaffet, soll man ins Wasser tun, und ist unrein bis auf den Abend; alsdann wird's rein.
11:33Allerlei irden Gefäß, wo solcher Aas eines drein fällt, wird alles unrein, was drinnen ist; und sollt es zerbrechen.
11:34Alle Speise, die man isset, so solches Wasser drein kommt, ist unrein; und aller Trank, den man trinket, in allerlei solchem Gefäß, ist unrein.
11:35Und alles, worauf ein solch Aas fällt, wird unrein, es sei Ofen oder Kessel, so soll man's zerbrechen; denn es ist unrein, und soll euch unrein sein.
11:36Doch die Brunnen und Kölke und Teiche sind rein. Wer aber ihr Aas anrühret, ist unrein.
11:37Und ob ein solch Aas fiele auf Samen, den man gesät hat, so ist er doch rein.
11:38Wenn man aber Wasser über den Samen gösse, und fiele danach ein solch Aas darauf, so würde er euch unrein.
11:39Wenn ein Tier stirbt, das ihr essen möget: wer das Aas anrühret, der ist unrein bis an den Abend.
11:40Wer von solchem Aas isset, der soll sein Kleid waschen und wird unrein sein bis an den Abend. Also wer auch trägt ein solch Aas, soll sein Kleid waschen und wird unrein sein bis an den Abend.
11:41Was auf Erden schleicht, das soll euch eine Scheu sein, und man soll's nicht essen.
11:42Und alles, was auf dem Bauch kreucht, und alles, was auf vier oder mehr Füßen gehet, unter allem, das auf Erden schleicht, sollt ihr nicht essen; denn es soll euch eine Scheu sein.
11:43Machet eure Seele nicht zum Scheusal und verunreiniget euch nicht an ihnen, daß ihr euch besudelt.
11:44Denn ich bin der HErr, euer GOtt. Darum sollt ihr euch heiligen, daß ihr heilig seid, denn ich bin heilig; und sollt nicht eure Seele verunreinigen an irgend einem kriechenden Tier, das auf Erden schleicht.
11:45Denn ich bin der HErr, der euch aus Ägyptenland geführet hat, daß ich euer GOtt sei. Darum sollt ihr heilig sein, denn ich bin heilig.
11:46Dies ist das Gesetz von den Tieren und Vögeln und allerlei kriechenden Tieren im Wasser und allerlei Tieren, die auf Erden schleichen,
11:47daß ihr unterscheiden könntet, was unrein und rein ist, und welches Tier man essen und welches man nicht essen soll.
12:1Und der HErr redete mit Mose und sprach:
12:2Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib besamet wird und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, solange sie ihre Krankheit leidet.
12:3Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden.
12:4Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind.
12:5Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwo Wochen unrein sein, solange sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung.
12:6Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jährig Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts.
12:7Der soll es opfern vor dem HErrn und sie versöhnen; so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert.
12:8Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwo Turteltauben oder zwo junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde.
13:1Und der HErr redete mit Mose und Aaron und sprach:
13:2Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffähret, oder schäbicht oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu seiner Söhne einem unter den Priestern.
13:3Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches siehet, daß die Haare in Weiß verwandelt sind, und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen.
13:4Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut seines Fleisches, und doch das Ansehen nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches, und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester denselben verschließen sieben Tage
13:5und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weiter gefressen an der Haut,
13:6so soll ihn der Priester abermal sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andernmal am siebenten Tage besiehet und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weiter gefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen, denn es ist Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein.
13:7Wenn aber der Grind weiter frißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen und rein gesprochen ist, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen;
13:8wenn denn da der Priester siehet, daß der Grind weiter gefressen hat in der Haut, soll er ihn unrein urteilen, denn es ist gewiß Aussatz.
13:9Wenn ein Mal des Aussatzes am Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
13:10Wenn derselbe siehet und findet, daß weiß aufgefahren ist an der Haut, und die Haare in Weiß verwandelt, und roh Fleisch im Geschwür ist,
13:11so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein.
13:12Wenn aber der Aussatz blühet in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt an bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag;
13:13wenn dann der Priester besiehet und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein.
13:14Ist aber roh Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein.
13:15Und wenn der Priester das rohe Fleisch besiehet, soll er ihn unrein urteilen; denn er ist unrein, und es ist gewiß Aussatz.
13:16Verkehret sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen.
13:17Und wenn der Priester besiehet und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen, denn er ist rein.
13:18Wenn in jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird, und wieder heilet,
13:19danach an demselben Ort etwas weiß auffähret oder rötlich Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden.
13:20Wenn dann der Priester siehet, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt; so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse worden.
13:21Siehet aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind, und ist nicht tiefer denn die andere Haut, und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
13:22Frißt es weiter in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal.
13:23Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen.
13:24Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennet, und das Brandmal rötlich oder weiß, ist,
13:25und der Priester ihn besiehet und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist gewiß Aussatz aus dem Brandmal worden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal.
13:26Siehet aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt, und nicht tiefer ist denn die andere Haut, und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen.
13:27Und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weiter gefressen an der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist Aussatz.
13:28Ist's aber gestanden an dem Brandmal und nicht weiter gefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist eine Narbe des Brandmals.
13:29Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart schäbicht wird,
13:30und der Priester das Mal besiehet und findet, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut, und das Haar daselbst gülden und dünne, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist aussätziger Grind des Haupts oder des Barts.
13:31Siehet aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die Haut, und das Haar nicht falb ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
13:32Und wenn er am siebenten Tage besiehet und findet, daß der Grind nicht weiter gefressen hat, und kein gülden Haar da ist, und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut,
13:33soll er sich bescheren, doch daß er den Grind nicht beschere. Und soll ihn der Priester abermal sieben Tage verschließen.
13:34Und wenn er ihn am siebenten Tage besiehet und findet, daß der Grind nicht weiter gefressen hat in der Haut, und das Ansehen ist nicht tiefer denn die andere Haut, so soll ihn der Priester rein sprechen; und er soll seine Kleider waschen, denn er ist rein.
13:35Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist,
13:36und der Priester besiehet und findet, daß der Grind also weiter gefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr danach fragen, ob die Haare gülden sind; denn er ist unrein.
13:37Ist aber vor Augen der Grind still gestanden, und falb Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen.
13:38Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist,
13:39und der Priester siehet daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein.
13:40Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
13:41Fallen sie ihm vorne am Haupt aus, und wird eine Glatze, so ist er rein.
13:42Wird aber an der Glatze, oder da er kahl ist, ein weiß oder rötlich Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen.
13:43Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weiß oder rötlich Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder Kahlkopf, daß es siehet, wie sonst der Aussatz an der Haut,
13:44so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt.
13:45Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllet und soll allerdinge unrein genannt werden:
13:46Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, alleine wohnen, und seine Wohnung soll außer dem Lager sein.
13:47Wenn an einem Kleide eines Aussatzes Mal sein wird, es sei wollen oder leinen,
13:48am Werft oder am Eintracht, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an allem, das aus Fellen gemacht wird;
13:49und wenn das Mal bleich oder rötlich ist am Kleid, oder am Fell, oder am Werft, oder am Eintracht, oder an einigerlei Ding, das von Fellen gemacht ist: das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen.
13:50Und wenn er das Mal siehet, soll er's einschließen sieben Tage.
13:51Und wenn er am siebenten Tage siehet, daß das Mal hat weiter gefressen am Kleid, am Werft oder am Eintracht, am Fell oder an allem, das man aus Fellen macht, so ist's ein fressend Mal des Aussatzes und ist unrein.
13:52Und soll das Kleid verbrennen, oder den Werft, oder den Eintracht, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin solch Mal ist; denn es ist ein Mal des Aussatzes; und soll es mit Feuer verbrennen.
13:53Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weiter gefressen hat am Kleid, oder am Werft, oder am Eintracht, oder an allerlei Fellwerk,
13:54so soll er gebieten, daß man's wasche, darin das Mal ist; und soll es einschließen andere sieben Tage.
13:55Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weiter gefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat es beschabt gemacht.
13:56Wenn aber der Priester siehet, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Werft oder vom Eintracht.
13:57Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Werft, am Eintracht oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Fleck, und sollst es mit Feuer verbrennen, darin solch Mal ist.
13:58Das Kleid aber, oder Werft, oder Eintracht, oder allerlei Fellwerk, das gewaschen ist und das Mal von ihm gelassen hat, soll man zum andernmal waschen, so ist s rein.
13:59Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Werft und am Eintracht und an allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.