Die Bibel Martin Luther 1545

Das dritte Buch Mose (Author Mose)

14:1Und der HErr redete mit Mose und sprach:

14:2Das ist das Gesetz über den Aussätzigen, wenn er soll gereinigt werden. Er soll zum Priester kommen,

14:3und der Priester soll aus dem Lager gehen und besehen, wie das Mal des Aussatzes am Aussätzigen heil worden ist;

14:4und soll gebieten dem, der zu reinigen ist, daß er zween lebendige Vögel nehme, die da rein sind, und Zedernholz und rosinfarbene Wolle und Ysop.

14:5Und soll gebieten, den einen Vogel zu schlachten in einem irdenen Gefäß am fließenden Wasser.

14:6Und soll den lebendigen Vogel nehmen mit dem Zedernholz, rosinfarbener Wolle und Ysop und in des geschlachteten Vogels Blut tunken am fließenden Wasser

14:7und besprengen den, der vom Aussatz zu reinigen ist, siebenmal; und reinige ihn also und lasse den lebendigen Vogel ins freie Feld fliegen.

14:8Der Gereinigte aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abscheren und sich mit Wasser baden, so ist er rein. Danach gehe er ins Lager; doch soll er außer seiner Hütte sieben Tage bleiben.

14:9Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abscheren auf dem Haupt, am Barte, an den Augenbrauen, daß alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein.

14:10Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen ohne Wandel und ein jährig Schaf ohne Wandel und drei Zehnten Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemenget, und ein Log Öls.

14:11Da soll der Priester denselben Gereinigten und diese Dinge stellen vor den HErrn vor der Tür der Hütte des Stifts.

14:12Und soll das eine Lamm nehmen und zum Schuldopfer opfern mit dem Log Öl; und soll solches vor dem HErrn weben;

14:13und danach das Lamm schlachten, da man das Sündopfer und Brandopfer schlachtet, nämlich an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, also ist auch das Schuldopfer des Priesters; denn es ist das Allerheiligste.

14:14Und der Priester soll des Bluts nehmen vom Schuldopfer und dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf den großen Zehen seines rechten Fußes.

14:15Danach soll er des Öls aus dem Log nehmen und in seine (des Priesters) linke Hand gießen,

14:16und mit seinem rechten Finger in das Öl tunken, das in seiner linken Hand ist, und sprengen mit seinem Finger das Öl siebenmal vor dem HErrn.

14:17Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den rechten Daumen und auf den großen Zehen seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers.

14:18Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf des Gereinigten Haupt tun und ihn versöhnen vor dem HErrn.

14:19Und soll das Sündopfer machen und den Gereinigten versöhnen seiner Unreinigkeit halben; und soll danach das Brandopfer schlachten

14:20und soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihn versöhnen, so ist er rein.

14:21Ist er aber arm und mit seiner Hand nicht so viel erwirbt, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer zu weben, ihn zu versöhnen, und einen Zehnten Semmelmehl, mit Öl gemenget, zum Speisopfer und ein Log Öl

14:22und zwo Turteltauben oder zwo junge Tauben, die er mit seiner Hand erwerben kann, daß eine sei ein Sündopfer, die andere ein Brandopfer;

14:23und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester vor der Tür der Hütte des Stifts, vor dem HErrn.

14:24Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen und das Log Öl und soll's alles weben vor dem HErrn;

14:25und das Lamm des Schuldopfers schlachten und des Bluts nehmen von demselben Schuldopfer und dem Gereinigten tun auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf den großen Zehen seines rechten Fußes;

14:26und des Öls in seine (des Priesters) linke Hand gießen

14:27und mit seinem rechten Finger das Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal sprengen vor dem HErrn.

14:28Des übrigen aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf den großen Zehen seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers.

14:29Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf das Haupt tun, ihn zu versöhnen vor dem HErrn,

14:30und danach aus der einen Turteltaube oder jungen Taube, wie seine Hand hat mögen erwerben,

14:31ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen samt dem Speisopfer. Und soll der Priester den Gereinigten also versöhnen vor dem HErrn.

14:32Das sei das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht erwerben kann, was zu seiner Reinigung gehört.

14:33Und der HErr redete mit Mose und Aaron und sprach:

14:34Wenn ihr ins Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und werde irgend in einem Hause eurer Besitzung ein Aussatzmal geben,

14:35so soll der kommen, des das Haus ist, dem Priester ansagen und sprechen: Es siehet mich an, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause.

14:36Da soll der Priester heißen, daß sie das Haus ausräumen, ehe denn der Priester hineingehet, das Mal zu besehen, auf daß nicht unrein werde alles, was im Hause ist; danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen.

14:37Wenn er nun das Mal besiehet und findet, daß an der Wand des Hauses gelbe oder rötliche Grüblein sind und ihr Ansehen tiefer, denn sonst die Wand ist,

14:38so soll er zum Hause zur Tür herausgehen und das Haus sieben Tage verschließen.

14:39Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und siehet, daß das Mal weiter gefressen hat an des Hauses Wand,

14:40so soll er die Steine heißen ausbrechen, darin das Mal ist, und hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort werfen.

14:41Und das Haus soll man inwendig ringsherum schaben, und soll den abgeschabten Leimen hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort schütten

14:42und andere Steine nehmen und an jener Statt tun und andern Leimen nehmen und das Haus bewerfen.

14:43Wenn dann das Mal wiederkommt und ausbricht am Hause, nachdem man die Steine ausgerissen und das Haus anders beworfen hat,

14:44so soll der Priester hineingehen. Und wenn er siehet, daß das Mal weiter gefressen hat am Hause, so ist's gewiß ein fressender Aussatz am Hause und ist unrein.

14:45Darum soll man das Haus abbrechen, Stein und Holz, und allen Leimen am Hause, und soll's hinausführen vor die Stadt an einen unreinen Ort.

14:46Und wer in das Haus gehet, solange es verschlossen ist, der ist unrein bis an den Abend.

14:47Und wer drinnen liegt oder drinnen isset, der soll seine Kleider waschen.

14:48Wo aber der Priester, wenn er hineingehet, siehet, daß dies Mal nicht weiter am Hause gefressen hat, nachdem das Haus beworfen ist, so soll er's reinsprechen, denn das Mal ist heil worden.

14:49Und soll zum Sündopfer für das Haus nehmen zween Vögel, Zedernholz und rosinfarbne Wolle und Ysop

14:50und den einen Vogel schlachten in einem irdenen Gefäß an einem fließenden Wasser.

14:51Und soll nehmen das Zedernholz, die rosinfarbne Wolle, den Ysop und den lebendigen Vogel und in des geschlachteten Vogels Blut tunken an dem fließenden Wasser und das Haus siebenmal besprengen.

14:52Und soll also das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels und mit fließendem Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, mit Ysop und mit rosinfarbner Wolle.

14:53Und soll den lebendigen Vogel lassen hinaus vor die Stadt ins freie Feld fliegen und das Haus versöhnen, so ist's rein.

14:54Das ist das Gesetz über allerlei Mal des Aussatzes und Grindes:

14:55über den Aussatz der Kleider und der Häuser,

14:56über die Beulen, Gnätze und Eiterweiß,

14:57auf daß man wisse, wenn etwas unrein oder rein ist. Das ist das Gesetz vom Aussatz.

15:1Und der HErr redete mit Mose und Aaron und sprach:

15:2Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann an seinem Fleisch einen Fluß hat, derselbe ist unrein.

15:3Dann aber ist er unrein an diesem Fluß, wenn sein Fleisch vom Fluß eitert oder verstopft ist.

15:4Alles Lager, darauf er liegt, und alles, darauf er sitzet, wird unrein werden.

15:5Und wer sein Lager anrühret; der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

15:6Und wer sich setzt, da er gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

15:7Wer sein Fleisch anrühret, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

15:8Wenn er seinen Speichel wirft auf den der rein ist, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

15:9Und der Sattel, darauf er reitet, wird unrein werden.

15:10Und wer anrühret irgend etwas, das er unter sich gehabt hat, der wird unrein sein bis auf den Abend. Und wer solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

15:11Und welchen er anrühret, ehe er die Hände wäschet, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

15:12Wenn er ein irden Gefäß anrühret, das soll man zerbrechen; aber das hölzerne Gefäß soll man mit Wasser spülen.

15:13Und wenn er rein wird von seinem Fluß, so soll er sieben Tage zählen, nach dem er rein worden ist, und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit fließendem Wasser baden, so ist er rein.

15:14Und am achten Tage soll er zwo Turteltauben oder zwo junge Tauben nehmen und vor den HErrn bringen vor der Tür der Hütte des Stifts und dem Priester geben.

15:15Und der Priester soll aus einer ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen und ihn versöhnen vor dem HErrn seines Flusses halben.

15:16Wenn einem Mann im Schlaf der Same entgehet, der soll sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

15:17Und das Kleid und alles Fell, das mit solchem Samen beflecket ist, soll er waschen mit Wasser und unrein sein bis auf den Abend

15:18Ein Weib, bei welchem ein solcher liegt, die soll sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

15:19Wenn ein Weib ihres Leibes Blutfluß hat, die soll sieben Tage beiseit getan werden; wer sie anrühret, der wird unrein sein bis auf den Abend.

15:20Und alles, worauf sie liegt, solange sie ihre Zeit hat, wird unrein sein; und worauf sie sitzt, wird unrein sein.

15:21Und wer ihr Lager anrühret, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

15:22Und wer anrühret irgendwas, darauf sie gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

15:23Und wer etwas anrühret, das auf ihrem Lager, oder wo sie gesessen, gelegen oder gestanden, soll unrein sein bis auf den Abend.

15:24Und wenn ein Mann bei ihr liegt, und es kommt sie ihre Zeit an bei ihm; der wird sieben Tage unrein sein, und das Lager, darauf er gelegen ist, wird unrein sein.

15:25Wenn aber ein Weib ihren Blutfluß eine lange Zeit hat, nicht allein zur gewöhnlichen Zeit, sondern auch über die gewöhnliche Zeit, so wird sie unrein sein, solange sie fleußt; wie zur Zeit ihrer Absonderung, so soll sie auch hie unrein sein.

15:26Alles Lager, darauf sie liegt, die ganze Zeit ihres Flusses, soll sein wie das Lager ihrer Absonderung. Und alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein, gleich der Unreinigkeit ihrer Absonderung.

15:27Wer der etwas anrühret, der wird unrein sein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

15:28Wird sie aber rein von ihrem Fluß, so soll sie sieben Tage zählen; danach soll sie rein sein.

15:29Und am achten Tage soll sie zwo Turteltauben oder zwo junge Tauben nehmen und zum Priester bringen vor die Tür der Hütte des Stifts.

15:30Und der Priester soll aus einer machen ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer und sie versöhnen vor dem HErrn über dem Fluß ihrer Unreinigkeit.

15:31So sollt ihr die Kinder Israel warnen vor ihrer Unreinigkeit, daß sie nicht sterben in ihrer Unreinigkeit, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die unter euch ist.

15:32Das ist das Gesetz über den, der einen Fluß hat, und dem der Same im Schlaf entgehet, daß er unrein davon wird,

15:33und über die, die ihren Blutfluß hat, und wer einen Fluß hat, es sei Mann oder Weib, und wenn ein Mann bei einer Unreinen liegt.

16:1Und der HErr redete mit Mose (nachdem die zween Söhne Aarons gestorben waren, da sie vor dem HErrn opferten)

16:2und sprach: Sage deinem Bruder Aaron, daß er nicht allerlei Zeit in das inwendige Heiligtum gehe hinter dem Vorhang vor dem Gnadenstuhl, der auf der Lade ist, daß er nicht sterbe; denn ich will in einer Wolke erscheinen auf dem Gnadenstuhl.

16:3Sondern damit soll er hineingehen: mit einem jungen Farren zum Sündopfer und mit einem Widder zum Brandopfer.

16:4Und soll den heiligen leinenen Rock anlegen und leinen Niederwand an seinem Fleisch haben und sich mit einem leinenen Gürtel gürten und den leinenen Hut aufhaben; denn das sind die heiligen Kleider; und soll sein Fleisch mit Wasser baden und sie anlegen.

16:5Und soll von der Gemeine der Kinder Israel zween Ziegenböcke nehmen zum Sündopfer und einen Widder zum Brandopfer.

16:6Und Aaron soll den Farren, sein Sündopfer, herzubringen und sich und sein Haus versöhnen;

16:7und danach die zween Böcke nehmen und vor den HErrn stellen vor der Tür der Hütte des Stifts.

16:8Und soll das Los werfen über die zween Böcke, ein Los dem HErrn und das andere dem ledigen Bock.

16:9Und soll den Bock, auf welchen des HErrn Los fällt, opfern zum Sündopfer.

16:10Aber den Bock, auf welchen das Los des ledigen fällt, soll er lebendig vor den HErrn stellen, daß er ihn versöhne, und lasse den ledigen Bock in die Wüste.

16:11Und also soll er denn den Farren seines Sündopfers herzubringen und sich und sein Haus versöhnen; und soll ihn schlachten.

16:12Und soll einen Napf voll Glut vom Altar nehmen, der vor dem HErrn stehet, und die Hand voll zerstoßenes Räuchwerks und hinein hinter den Vorhang bringen;

16:13und das Räuchwerk aufs Feuer tun vor dem HErrn, daß der Nebel vom Räuchwerk den Gnadenstuhl bedecke, der auf dem Zeugnis ist, daß er nicht sterbe.

16:14Und soll des Bluts vom Farren nehmen und mit seinem Finger gegen den Gnadenstuhl sprengen vorne an; siebenmal soll er also vor dem Gnadenstuhl mit seinem Finger vom Blut sprengen.

16:15Danach soll er den Bock, des Volks Sündopfer, schlachten und seines Bluts hineinbringen hinter den Vorhang; und soll mit seinem Blut tun, wie er mit des Farren Blut getan hat, und damit auch sprengen vorne gegen den Gnadenstuhl;

16:16und soll also versöhnen das Heiligtum von der Unreinigkeit der Kinder Israel und von ihrer Übertretung in allen ihren Sünden. Also soll er tun der Hütte des Stifts; denn sie sind unrein, die umher liegen.

16:17Kein Mensch soll in der Hütte des Stifts sein, wenn er hineingehet, zu versöhnen im Heiligtum, bis er herausgehe; und soll also versöhnen sich und sein Haus und die ganze Gemeine Israel.

16:18Und wenn er herausgehet zum Altar, der vor dem HErrn stehet, soll er ihn versöhnen und soll des Bluts vom Farren und des Bluts vom Bock nehmen und auf des Altars Hörner umher tun.

16:19Und soll mit seinem Finger vom Blut darauf sprengen siebenmal und ihn reinigen und heiligen von der Unreinigkeit der Kinder Israel.

16:20Und wenn er vollbracht hat das Versöhnen des Heiligtums und der Hütte des Stifts und des Altars, so soll er den lebendigen Bock herzubringen.

16:21Da soll denn Aaron seine beiden Hände auf sein Haupt legen und bekennen auf ihn alle Missetat der Kinder Israel und alle ihre Übertretung in allen ihren Sünden; und soll sie dem Bock auf das Haupt legen und ihn durch einen Mann, der vorhanden ist, in die Wüste laufen lassen,

16:22daß also der Bock alle ihre Missetat auf ihm in eine Wildnis trage; und lasse ihn in die Wüste.

16:23Und Aaron soll in die Hütte des Stifts gehen und ausziehen die leinenen Kleider, die er anzog, da er in das Heiligtum ging, und soll sie daselbst lassen.

16:24Und soll sein Fleisch mit Wasser baden an heiliger Stätte und seine eigenen Kleider antun; und herausgehen und sein Brandopfer und des Volks Brandopfer machen und beide sich und das Volk versöhnen,

16:25und das Fett vom Sündopfer auf dem Altar anzünden.

16:26Der aber den ledigen Bock hat ausgeführet, soll seine Kleider waschen und sein Fleisch mit Wasser baden und danach ins Lager kommen.

16:27Den Farren des Sündopfers und den Bock des Sündopfers, welcher Blut in das Heiligtum zu versöhnen gebracht wird, soll man hinausführen vor das Lager und mit Feuer verbrennen, beide ihre Haut, Fleisch und Mist.

16:28Und der sie verbrennet, soll seine Kleider waschen und sein Fleisch mit Wasser baden und danach ins Lager kommen.

16:29Auch soll euch das ein ewiges Recht sein: Am zehnten Tage des siebenten Monden sollt ihr euren Leib kasteien und kein Werk tun, er sei einheimisch oder fremd unter euch.

16:30Denn an diesem Tage geschieht eure Versöhnung, daß ihr gereiniget werdet; von allen euren Sünden werdet ihr gereiniget vor dem HErrn

16:31Darum soll's euch der größte Sabbat sein, und ihr sollt euren Leib demütigen. Ein ewig Recht sei das!

16:32Es soll aber solche Versöhnung tun ein Priester, den man geweihet, und des Hand man gefüllet hat zum Priester an seines Vaters Statt; und soll die leinenen Kleider antun, nämlich die heiligen Kleider.

16:33Und soll also versöhnen das heilige Heiligtum und die Hütte des Stifts und den Altar und die Priester und alles Volk der Gemeine.

16:34Das soll euch ein ewiges Recht sein, daß ihr die Kinder Israel versöhnet von allen ihren Sünden im Jahr einmal Und Mose tat, wie ihm der HErr geboten hatte.



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