24:1Und der HErr redete mit Mose und sprach:
24:2Gebeut den Kindern Israel, daß sie zu dir bringen gestoßen lauter Baumöl zu Lichtern, das oben in die Lampen täglich getan werde,
24:3außen vor dem Vorhang des Zeugnisses in der Hütte des Stifts. Und Aaron soll's zurichten des Abends und des Morgens vor dem HErrn täglich. Das sei ein ewiges Recht euren Nachkommen.
24:4Er soll aber die Lampen auf dem feinen Leuchter zurichten vor dem HErrn täglich.
24:5Und sollst Semmelmehl nehmen und davon zwölf Kuchen backen; zwo Zehnten soll ein Kuchen haben.
24:6Und sollst sie legen je sechs auf eine Schicht auf den feinen Tisch vor dem HErrn.
24:7Und sollst auf dieselben legen reinen Weihrauch, daß es seien Denkbrote zum Feuer dem HErrn.
24:8Alle Sabbate für und für soll er sie zurichten vor dem HErrn, von den Kindern Israel, zum ewigen Bunde.
24:9Und sollen Aarons und seiner Söhne sein, die sollen sie essen an heiliger Stätte; denn das ist sein Allerheiligstes von den Opfern des HErrn zum ewigen Recht.
24:10Es ging aber aus eines israelitischen Weibes Sohn, der eines ägyptischen Mannes Kind war, unter den Kindern Israel und zankte sich im Lager mit einem israelitischen Manne
24:11und lästerte den Namen und fluchte. Da brachten sie ihn zu Mose (seine Mutter aber hieß Selomith, eine Tochter Dibris, vom Stamm Dan)
24:12und legten ihn gefangen, bis ihnen klare Antwort würde durch den Mund des HErrn.
24:13Und der HErr redete mit Mose und sprach:
24:14Führe den Flucher hinaus vor das Lager und laß alle, die es gehört haben, ihre Hände auf sein Haupt legen und laß ihn die ganze Gemeine steinigen.
24:15Und sage den Kindern Israel: Welcher seinem GOtt fluchet, der soll seine Sünde tragen.
24:16Welcher des HErrn Namen lästert, der soll des Todes sterben; die ganze Gemeine soll ihn steinigen. Wie der Fremdling, so soll auch der Einheimische sein: wenn er den Namen lästert, so soll er sterben.
24:17Wer irgend einen Menschen erschlägt, der soll des Todes sterben.
24:18Wer aber ein Vieh erschlägt, der soll's bezahlen, Leib um Leib.
24:19Und wer seinen Nächsten verletzet, dem soll man tun wie er getan hat:
24:20Schade um Schade, Auge um Auge, Zahn um Zahn; wie er hat einen Menschen verletzet, so soll man ihm wieder tun.
24:21Also daß, wer ein Vieh erschlägt, der soll's bezahlen; wer aber einen Menschen erschlägt, der soll sterben.
24:22Es soll einerlei Recht unter euch sein, dem Fremdling wie dem Einheimischen; denn ich bin der HErr, euer GOtt.
24:23Mose aber sagte es den Kindern Israel; und führeten den Flucher aus vor das Lager und steinigten ihn. Also taten die Kinder Israel, wie der HErr Mose geboten hatte.
25:1Und der HErr redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach:
25:2Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr ins Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seine Feier dem HErrn feiern,
25:3daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein.
25:4Aber im siebenten Jahr soll das Land seine große Feier dem HErrn feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst.
25:5Was aber von ihm selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Feierjahr ist des Landes.
25:6Sondern die Feier des Landes sollt ihr darum halten, daß du davon essest, dein Knecht, deine Magd, dein Taglöhner, dein Hausgenoß, dein Fremdling bei dir,
25:7dein Vieh und die Tiere in deinem Lande. Alle Früchte sollen Speise sein.
25:8Und du sollst zählen solcher Feierjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählet werden und die Zeit der sieben Feierjahre mache neunundvierzig Jahre.
25:9Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monden, eben am Tage der Versöhnung.
25:10Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt es ein Erlaßjahr heißen im Lande allen, die drinnen wohnen; denn es ist euer Halljahr, da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen.
25:11Denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr; ihr sollt nicht säen, auch, was von ihm selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen.
25:12Denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt.
25:13Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
25:14Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen,
25:15sondern nach der Zahl vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen.
25:16Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern und nach der Wenige der Jahre sollst du den Kauf ringern; denn er soll dir's, nachdem es tragen mag, verkaufen.
25:17So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem GOtt; denn ich bin der HErr, euer GOtt.
25:18Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr danach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget.
25:19Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darinnen wohnet.
25:20Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein:
25:21da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, daß er soll dreier Jahre Getreide machen,
25:22daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neu Getreide kommt.
25:23Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen ewiglich; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir.
25:24Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.
25:25Wenn dein Bruder verarmet und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Freund kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat.
25:26Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's ein Teil löse,
25:27so soll man rechnen von dem Jahr, da er's hat verkauft, und dem Verkäufer die übrigen Jahre wieder einräumen, daß er wieder zu seiner Habe komme.
25:28Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß eines Teils ihm wieder werde, so soll, daß er verkauft hat, in der Hand des Käufers sein bis zum Halljahr; in demselben soll es ausgehen, und er wieder zu seiner Habe kommen.
25:29Wer ein Wohnhaus verkauft inner der Stadtmauer, der hat ein ganz Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darinnen er's lösen mag.
25:30Wo er's aber nicht löset, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer ewiglich behalten und seine Nachkommen, und soll nicht los ausgehen im Halljahr.
25:31Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, da keine Mauer um ist, das soll man dem Felde des Landes gleich rechnen und soll los werden und im Halljahr ledig ausgehen.
25:32Die Städte der Leviten und die Häuser in den Städten, da ihre Habe innen ist, mögen immerdar gelöset werden.
25:33Wer etwas von den Leviten löset, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel.
25:34Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.
25:35Wenn dein Bruder verarmet und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir.
25:36Und sollst nicht Wucher von ihm nehmen noch Übersatz, sondern sollst dich vor deinem GOtt fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne.
25:37Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Wucher tun, noch deine Speise auf Übersatz austun.
25:38Denn ich bin der HErr, euer GOtt, der euch aus Ägyptenland geführet hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer GOtt wäre.
25:39Wenn dein Bruder verarmet neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen,
25:40sondern wie ein Taglöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen.
25:41Dann soll er von dir los ausgehen und seine Kinder mit ihm; und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe.
25:42Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführet habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen.
25:43Und sollst nicht mit der Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem GOtt.
25:44Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
25:45von den Gästen, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Lande zeugen: dieselben sollt ihr zu eigen haben
25:46und sollt sie besitzen, und eure Kinder nach euch, zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, soll keiner des andern herrschen mit der Strenge.
25:47Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt, und dein Bruder neben ihm verarmet und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
25:48so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder los zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen,
25:49oder sein Vetter oder Vetters Sohn, oder sonst sein nächster Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine selbst Hand so viel erwirbt, so soll er sich lösen.
25:50Und soll mit seinem Käufer rechnen vom Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld soll nach der Zahl der Jahre seines Verkaufens gerechnet werden; und soll sein Taglohn der ganzen Zeit mit einrechnen.
25:51Sind noch viel Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu lösen geben, danach er gekauft ist.
25:52Sind aber wenig Jahre übrig bis an das Halljahr, so soll er auch danach wieder geben zu seiner Lösung und soll sein Taglohn von Jahr zu Jahr mit einrechnen.
25:53Und sollst nicht lassen mit der Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen.
25:54Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr los ausgehen und seine Kinder mit ihm.
25:55Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführet habe. Ich bin der HErr, euer GOtt.
26:1Ihr sollt euch keinen Götzen machen noch Bild, und sollt euch keine Säule aufrichten, noch keinen Malstein setzen in eurem Lande, daß ihr davor anbetet; denn ich bin der HErr, euer GOtt.
26:2Haltet meine Sabbate und fürchtet euch vor meinem Heiligtum! Ich bin der HErr.
26:3Werdet ihr in meinen Satzungen wandeln und meine Gebote halten und tun,
26:4so will, ich euch Regen geben zu seiner Zeit, und das Land soll sein Gewächs geben und die Bäume auf dem Felde ihre Früchte bringen.
26:5Und die Dreschzeit soll reichen bis zur Weinernte, und die Weinernte soll reichen bis zur Zeit der Saat. Und sollt Brots die Fülle haben und sollt sicher in eurem Lande wohnen.
26:6Ich will Frieden geben in eurem Lande, daß ihr schlafet, und euch niemand schrecke. Ich will die bösen Tiere aus eurem Lande tun, und soll kein Schwert durch euer Land gehen.
26:7Ihr sollt eure Feinde jagen, und sie sollen vor euch her ins Schwert fallen.
26:8Euer fünf sollen hundert jagen, und euer hundert sollen zehntausend jagen; denn eure Feinde sollen vor euch her fallen ins Schwert.
26:9Und ich will mich zu euch wenden und will euch wachsen und mehren lassen und will meinen Bund euch halten.
26:10Und sollt von dem Firnen essen, und wenn das Neue kommt, das Firne wegtun.
26:11Ich will meine Wohnung unter euch haben, und meine Seele soll euch nicht verwerfen.
26:12Und will unter euch wandeln und will euer GOtt sein; so sollt ihr mein Volk sein.
26:13Denn ich bin der HErr, euer GOtt, der euch aus Ägyptenland geführet hat, daß ihr nicht ihre Knechte wäret, und habe euer Joch zerbrochen und habe euch aufgerichtet wandeln lassen.
26:14Werdet ihr aber mir nicht gehorchen und nicht tun diese Gebote alle,
26:15und werdet meine Satzungen verachten, und eure Seele meine Rechte verwerfen, daß ihr nicht tut alle meine Gebote, und werdet meinen Bund lassen anstehen,
26:16so will ich euch auch solches tun: Ich will euch heimsuchen mit Schrecken, Schwulst und Fieber, daß euch die Angesichte verfallen und der Leib verschmachte; ihr sollt umsonst euren Samen säen, und eure Feinde sollen ihn fressen.
26:17und ich will mein Antlitz wider euch stellen, und sollt geschlagen werden vor euren Feinden; und die euch hassen, sollen über euch herrschen; und sollt fliehen, da euch niemand jaget.
26:18So ihr aber über das noch nicht mir gehorchet, so will ich's noch siebenmal mehr machen, euch zu strafen um eure Sünde,
26:19daß ich euren Stolz und Halsstarrigkeit breche; und will euren Himmel wie Eisen und eure Erde wie Erz machen.
26:20Und eure Mühe und Arbeit soll verloren sein, daß euer Land sein Gewächs nicht gebe und die Bäume im Lande ihre Früchte nicht bringen.
26:21Und wo ihr mir entgegen wandelt und mich nicht hören wollt, so will ich's noch siebenmal mehr machen, auf euch zu schlagen um eurer Sünde willen.
26:22Und will wilde Tiere unter euch senden, die sollen eure Kinder fressen und euer Vieh zerreißen und euer weniger machen; und eure Straßen sollen wüste werden.
26:23Werdet ihr euch aber damit noch nicht von mir züchtigen lassen und mir entgegen wandeln,
26:24will ich euch auch entgegen wandeln und will euch noch siebenmal mehr schlagen um eurer Sünde willen.
26:25Und will ein Racheschwert über euch bringen, das meinen Bund rächen soll. Und ob ihr euch in eure Städte versammelt, will ich doch die Pestilenz unter euch senden und will euch in eurer Feinde Hände geben.
26:26Dann will ich euch den Vorrat des Brots verderben, daß zehn Weiber sollen euer Brot in einem Ofen backen, und euer Brot soll man mit Gewicht auswägen, und wenn ihr esset, sollt ihr nicht satt werden.
26:27Werdet ihr aber dadurch mir noch nicht gehorchen und mir entgegen wandeln,
26:28so will ich auch euch im Grimm entgegen wandeln und will euch siebenmal mehr strafen um eure Sünde,
26:29daß ihr sollt eurer Söhne und Töchter Fleisch fressen.
26:30Und will eure Höhen vertilgen und eure Bilder ausrotten; und will eure Leichname auf eure Götzen werfen; und meine Seele wird an euch Ekel haben.
26:31Und will eure Städte wüste machen und eures Heiligtums Kirchen einreißen; und will euren süßen Geruch nicht riechen.
26:32Also will ich das Land wüste machen, daß eure Feinde, so drinnen wohnen, sich davor entsetzen werden.
26:33Euch aber will ich unter die Heiden streuen und das Schwert ausziehen hinter euch her, daß euer Land soll wüste sein und eure Städte verstöret.
26:34Alsdann wird das Land ihm seine Feier gefallen lassen, solange es wüste liegt, und ihr in der Feinde Land seid; ja, dann wird das Land feiern und ihm seine Feier gefallen lassen,
26:35solange es wüste liegt, darum daß es nicht feiern konnte, da ihr's solltet feiern lassen, da ihr drinnen wohnetet.
26:36Und denen; die von euch überbleiben, will ich ein feig Herz machen in ihrer Feinde Land, daß sie soll ein rauschend Blatt jagen; und sollen fliehen davor, als jagte sie ein Schwert, und fallen, da sie niemand jaget
26:37Und soll einer über den andern hinfallen, gleich als vor dem Schwert, und doch sie niemand jaget; und ihr sollt euch nicht auflehnen dürfen wider eure Feinde.
26:38Und ihr sollt umkommen unter den Heiden, und eurer Feinde Land soll euch fressen.
26:39Welche aber von euch überbleiben, die sollen in ihrer Missetat verschmachten in der Feinde Land; auch in ihrer Väter Missetat sollen sie verschmachten.
26:40Da werden sie denn bekennen ihre Missetat und ihrer Väter Missetat, damit sie sich an mir versündiget und mir entgegen gewandelt haben.
26:41Darum will ich auch ihnen entgegen wandeln und will sie in ihrer Feinde Land wegtreiben. Da wird sich ja ihr unbeschnittenes Herz demütigen, und dann werden sie ihnen die Strafe ihrer Missetat gefallen lassen.
26:42Und ich werde gedenken an meinen Bund mit Jakob und an meinen Bund mit Isaak und an meinen Bund mit Abraham und werde an das Land gedenken,
26:43das von ihnen verlassen ist und ihm seine Feier gefallen lässet, dieweil es wüste von ihnen liegt, und sie ihnen die Strafe ihrer Missetat gefallen lassen, darum daß sie meine Rechte verachtet, und ihre Seele an meinen Satzungen Ekel gehabt hat.
26:44Auch wenn sie schon in der Feinde Land sind, habe ich sie gleichwohl nicht verworfen, und ekelt mich ihrer nicht also, daß es mit ihnen aus sein sollte, und mein Bund mit ihnen sollte nicht mehr gelten; denn ich bin der HErr, ihr GOtt.
26:45Und will über sie an meinen ersten Bund gedenken, da ich sie aus Ägyptenland führete vor den Augen der Heiden, daß ich ihr GOtt wäre, ich der HErr.
26:46Dies sind die Satzungen und Rechte und Gesetze, die der HErr zwischen ihm und den Kindern Israel gestellet hat auf dem Berge Sinai durch die Hand Moses.
27:1Und der HErr redete mit Mose und sprach:
27:2Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand dem HErrn ein besonder Gelübde tut, daß er seinen Leib schätzet,
27:3so soll das die Schätzung sein: Ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt, bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig silberne Sekel nach dem Sekel des Heiligtums;
27:4ein Weibsbild auf dreißig Sekel.
27:5Von fünf Jahren bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Sekel, wenn's ein Mannsbild ist; ein Weibsbild aber auf zehn Sekel.
27:6Von einem Monden an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf silberne Sekel, wenn's ein Mannsbild ist; ein Weibsbild aber auf drei silberne Sekel.
27:7Ist er aber sechzig Jahre alt und drüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Sekel, wenn's ein Mannsbild ist; ein Weibsbild aber auf zehn Sekel.
27:8Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nachdem seine Hand, des, der gelobet hat, erwerben kann.
27:9Ist's aber ein Vieh, das man dem HErrn opfern kann: alles, was man des dem HErrn gibt, ist heilig.
27:10Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln; ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HErrn heilig sein.
27:11Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HErrn nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen.
27:12Und der Priester soll es schätzen, ob's gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzen bleiben.
27:13Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben.
27:14Wenn jemand sein Haus heiliget, daß es dem HErrn heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und danach es der Priester schätzet, so soll's bleiben.
27:15So es aber der, so es geheiliget hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, über das es geschätzet ist, drauf geben, so soll's sein werden.
27:16Wenn jemand ein Stück Ackers von seinem Erbgut dem HErrn heiliget, so soll er geschätzet werden, nachdem er trägt. Trägt er ein Homor Gerste, so soll er fünfzig Sekel Silbers gelten.
27:17Heiliget er aber seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seiner Würde gelten.
27:18Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiliget, so soll ihn der Priester rechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und danach geringer schätzen;
27:19Will aber der, so ihn geheiliget hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, über das er geschätzet ist, drauf geben, so soll er sein werden.
27:20Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen,
27:21sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr los ausgehet, soll dem HErrn heilig sein, wie ein verbannter Acker; und soll des Priesters Erbgut sein.
27:22Wenn aber jemand einen Acker dem HErrn heiliget, den er gekauft hat, und nicht sein Erbgut ist,
27:23so soll ihn der Priester rechnen, was er gilt, bis an das Halljahr; und er soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß er dem HErrn heilig sei.
27:24Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an denselben, von dem er ihn gekauft hat, daß er sein Erbgut im Lande sei.
27:25Alle Würderung soll geschehen nach dem Sekel des Heiligtums. Ein Sekel aber macht zwanzig Gera.
27:26Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HErrn sonst gebühret, soll niemand dem HErrn heiligen, es sei ein Ochse oder Schaf; denn es ist des HErrn.
27:27Ist aber an dem Vieh etwas Unreines, so soll man's lösen nach seiner Würde und drüber geben den Fünften. Will er's nicht lösen, so verkaufe man's nach seiner Würde.
27:28Man soll kein Verbanntes verkaufen, noch lösen, das jemand dem HErrn verbannet von allem, das sein ist, es seien Menschen Vieh oder Erbacker; denn alles Verbannte ist das Allerheiligste dem HErrn.
27:29Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben.
27:30Alle Zehnten im Lande, beide von Samen des Landes und von Früchten der Bäume, sind des HErrn und sollen dem HErrn heilig sein.
27:31Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften drüber geben.
27:32Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, und was unter der Rute gehet, das ist ein heiliger Zehnte dem HErrn.
27:33Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird es aber jemand wechseln, so soll beides heilig sein und nicht gelöset werden.
27:34Dies sind die Gebote, die der HErr gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai.