Die Bibel Martin Luther 1545

Das vierte Buch Mose (Author Mose)

28:1Und der HErr redete mit Mose und sprach:

28:2Gebeut den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Die Opfer meines Brots, welches mein Opfer des süßen Geruchs ist, sollt ihr halten zu seinen Zeiten, daß ihr mir's opfert.

28:3Und sprich zu ihnen: Das sind die Opfer, die ihr dem HErrn opfern sollt: jährige Lämmer, die ohne Wandel sind, täglich zwei zum täglichen Brandopfer;

28:4ein Lamm des Morgens, das andere zwischen Abends;

28:5dazu einen Zehnten Epha Semmelmehls zum Speisopfer, mit Öl gemenget, das gestoßen ist, eines vierten Teils vom Hin.

28:6Das ist ein täglich Brandopfer, das ihr am Berge Sinai opfertet zum süßen Geruch, ein Feuer dem HErrn.

28:7Dazu sein Trankopfer, je zu einem Lamm ein Vierteil vom Hin. Im Heiligtum soll man den Wein des Trankopfers opfern dem HErrn.

28:8Das andere Lamm sollst du zwischen Abends machen, wie das Speisopfer des Morgens, und sein Trankopfer zum Opfer des süßen Geruchs dem HErrn.

28:9Am Sabbattag aber zwei jährige Lämmer ohne Wandel und zwo zehnten Semmelmehls zum Speisopfer, mit Öl gemenget, und sein Trankopfer.

28:10Das ist das Brandopfer eines jeglichen Sabbats über das tägliche Brandopfer samt seinem Trankopfer.

28:11Aber des ersten Tages eurer Monden sollt ihr dem HErrn ein Brandopfer opfern: zween junge Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Wandel;

28:12und je drei Zehnten Semmelmehls zum Speisopfer, mit Öl gemenget, zu einem Farren, und zwo Zehnten Semmel-mehls zum Speisopfer, mit Öl gemenget, zu einem Widder;

28:13und je einen Zehnten Semmel mehls zum Speisopfer, mit Öl gemenget, zu einem Lamm. Das ist das Brandopfer des süßen Geruchs, ein Opfer dem HErrn.

28:14Und ihr Trankopfer soll sein: ein halb Hin Weins zum Farren, ein Dritteil Hin zum Widder, ein Vierteil Hin zum Lamm. Das ist das Brandopfer eines jeglichen Monden im Jahr.

28:15Dazu soll man einen Ziegenbock zum Sündopfer dem HErrn machen über das tägliche Brandopfer und sein Trankopfer.

28:16Aber am vierzehnten Tage des ersten Monden ist das Passah dem HErrn.

28:17Und am fünfzehnten Tage desselben Monden ist Fest. Sieben Tage soll man ungesäuert Brot essen.

28:18Der erste Tag soll heilig heißen, daß ihr zusammenkommet; keine Dienstarbeit sollt ihr drinnen tun.

28:19Und sollt dem HErrn Brandopfer tun: zween junge Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Wandel,

28:20samt ihren Speisopfern: drei Zehnten Semmelmehls, mit Öl gemenget, zu einem Farren, und zwo Zehnten zu dem Widder;

28:21und je einen Zehnten auf ein Lamm unter den sieben Lämmern;

28:22dazu einen Bock zum Sündopfer, daß ihr versöhnet werdet.

28:23Und sollt solches tun am Morgen über das Brandopfer, welches ein täglich Brandopfer ist.

28:24Nach dieser Weise sollt ihr alle Tage, die sieben Tage lang, das Brot opfern, zum Opfer des süßen Geruchs dem HErrn, über das tägliche Brandopfer, dazu sein Trankopfer.

28:25Und der siebente Tag soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommet; keine Dienstarbeit sollt ihr drinnen tun.

28:26Und der Tag der Erstlinge, wenn ihr opfert das neue Speisopfer dem HErrn, wenn eure Wochen um sind, soll heilig heißen, daß ihr zusammenkommet; keine Dienstarbeit sollt ihr drinnen tun.

28:27Und sollt dem HErrn Brandopfer tun zum süßen Geruch: zween junge Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer,

28:28samt ihrem Speisopfer: drei Zehnten Semmelmehls, mit Öl gemenget, zu einem Farren, zwo Zehnten zu dem Widder;

28:29und je einen Zehnten zu einem Lamm der sieben Lämmer;

28:30und einen Ziegenbock, euch zu versöhnen.

28:31Dies sollt ihr tun über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer. Ohne Wandel soll's sein, dazu ihr Trankopfer.

29:1Und der erste Tag des siebenten Monden soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommet; keine Dienstarbeit sollt ihr drinnen tun. Es ist euer Trommetentag.

29:2Und sollt Brandopfer tun zum süßen Geruch dem HErrn: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Wandel;

29:3dazu ihr Speisopfer: drei Zehnten Semmelmehls, mit Öl gemenget, zu dem Farren, zwo Zehnten zu dem Widder

29:4und einen Zehnten auf ein jeglich Lamm der sieben Lämmer;

29:5auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, euch zu versöhnen,

29:6über das Brandopfer des Monden und sein Speisopfer und über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer, nach ihrem Recht zum süßen Geruch. Das ist ein Opfer dem HErrn.

29:7Der zehnte Tag dieses siebenten Monden soll bei euch auch heilig heißen, daß ihr zusammenkommet; und sollt eure Leiber kasteien und keine Arbeit drinnen tun,

29:8sondern Brandopfer dem HErrn zum süßen Geruch opfern: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Wandel,

29:9mit ihren Speisopfern: drei Zehnten Sernmelmehls, mit Öl gemenget, zu dem Farren, zwo Zehnten zu dem Widder

29:10und einen Zehnten je zu einem der sieben Lämmer;

29:11dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer über das Sündopfer der Versöhnung und das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.

29:12Der fünfzehnte Tag des siebenten Monden soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommet. Keine Dienstarbeit sollt ihr drinnen tun; und sollt dem HErrn sieben Tage feiern.

29:13Und sollt dem HErrn Brandopfer tun zum Opfer des süßen Geruchs dem HErrn: dreizehn junge Farren, zween Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Wandel,

29:14samt ihrem Speisopfer: drei Zehnten Semmelmehls, mit Öl gemenget, je zu einem der dreizehn Farren, zween Zehnten je zu einem der zween Widder

29:15und einen Zehnten je zu einem der vierzehn Lämmer;

29:16dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

29:17Am andern Tage zwölf junge Farren, zween Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Wandel,

29:18mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl nach dem Recht;

29:19dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.

29:20Am dritten Tage elf Farren, zween Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Wandel,

29:21mit ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl nach dem Recht;

29:22dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

29:23Am vierten Tage zehn Farren, zween Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Wandel,

29:24samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl nach dem Recht;

29:25dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

29:26Am fünften Tage neun Farren, zween Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Wandel,

29:27samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl nach dem Recht;

29:28dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

29:29Am sechsten Tage acht Farren, zween Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Wandel,

29:30samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl nach dem Recht; einen Bock zum Sündopfer über

29:31dazu das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

29:32Am siebenten Tage sieben Farren, zween Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Wandel,

29:33samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl nach dem Recht;

29:34dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

29:35Am achten soll der Tag der Versammlung sein; keine Dienstarbeit sollt ihr drinnen tun.

29:36Und sollt Brandopfer opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem HErrn: einen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Wandel,

29:37samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu dem Widder und zu den Lämmern in ihrer Zahl nach dem Recht;

29:38dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

29:39Solches sollt ihr dem HErrn tun auf eure Feste, ausgenommen, was ihr gelobet und freiwillig gebet zu Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.

29:40Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HErr geboten hatte.

30:1Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, das der HErr geboten hat:

30:2Wenn jemand dem HErrn ein Gelübde tut oder einen Eid schwöret, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht schwächen, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen.

30:3Wenn ein Weibsbild dem HErrn ein Gelübde tut und sich verbindet, weil sie in ihres Vaters Hause und im Magdtum ist;

30:4und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie tut über ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweiget dazu: so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, des sie sich über ihre Seele verbunden hat.

30:5Wo aber ihr Vater wehret des Tages, wenn er's höret, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, dessen sie sich über ihre Seele verbunden hat; und der HErr wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehret hat.

30:6Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf ihr, oder entfähret ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis über ihre Seele;

30:7und der Mann höret's und schweiget desselben Tages stille: so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, dessen sie sich über ihre Seele verbunden hat.

30:8Wo aber ihr Mann wehret des Tages, wenn er's höret, so ist ihr Gelübde los, das sie auf ihr hat, und das Verbündnis, das ihr aus ihren Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HErr wird ihr gnädig sein.

30:9Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen: alles, wes sie sich verbindet über ihre Seele, das gilt auf ihr.

30:10Wenn jemandes Gesinde gelobet oder sich mit einem Eide verbindet über seine Seele;

30:11und der Hausherr höret's und schweiget dazu und wehret's nicht: so gilt all dasselbe Gelübde und alles, wes es sich verbunden hat über seine Seele.

30:12Macht's aber der Hausherr des Tages los, wenn er's höret, so gilt's nicht, was aus seinen Lippen gegangen ist, das es gelobet oder sich verbunden hat über seine Seele; denn der Hausherr hat's los gemacht; und der HErr wird ihm gnädig sein.

30:13Und alle Gelübde und Eide, zu verbinden, den Leib zu kasteien, mag der Hausherr kräftigen oder schwächen, also:

30:14Wenn er dazu schweiget von einem Tage zum andern, so bekräftiget er alle seine Gelübde und Verbündnisse, die es auf ihm hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörete.

30:15Wird er's aber schwächen, nachdem er's gehöret hat, so soll er die Missetat tragen.

30:16Das sind die Satzungen, die der HErr Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, weil sie noch eine Magd ist in ihres Vaters Hause.



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