Hallers Konkordanz: KEULICHEN
- nämlich: die zwo Säulen und die keulichen Knäufe oben auf den zwo Säulen und die zween geflochtenen Reife, zu bedecken die zween keulichen Knäufe auf den Säulen; 1 Kön. 7:41
- und die vierhundert Granatäpfel an den zween geflochtenen Reifen, je zwo Riegen Granatäpfel an einem Reife, zu bedecken die zween keulichen Knäufe auf den Säulen; 1 Kön. 7:42