Hallers Konkordanz: KLAMMER
- daß ein jegliches der beiden sich mit seinem Ortbrett von unten auf geselle und oben am Haupt gleich zusammenkomme mit einer Klammer, Ex. 26:24
- daß ein jegliches der beiden sich mit seinem Ortbrett von unten auf gesellete und oben am Haupt zusammenkäme mit einer Klammer, Ex. 36:29