Hallers Konkordanz: KNÄBLEIN
- Ein jegliches Knäblein, wenn es acht Tage alt ist, sollt ihr beschneiden bei euren Nachkommen; desselbengleichen auch alles was Gesindes daheim geboren oder erkauft ist von allerlei Fremden, die nicht eures Samens sind. Gen. 17:12
- Und wo ein Knäblein nicht wird beschnitten an der Vorhaut seines Fleisches, des Seele soll ausgerottet werden aus seinem Volk, darum daß es meinen Bund unterlassen hat. Gen. 17:14
- Und da sie es auftat, sah sie das Kind; und siehe, das Knäblein weinete. Da jammerte es sie, und sprach: Es ist der ebräischen Kindlein eins. Ex. 2:6
- Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib besamet wird und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, solange sie ihre Krankheit leidet. Lev. 12:2
- Der soll es opfern vor dem HErrn und sie versöhnen; so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. Lev. 12:7
- Und David ersuchte GOtt um das Knäblein und fastete; und ging hinein und lag über Nacht auf der Erde. 2 Sam. 12:16
- Und der Stadt Gassen sollen sein voll Knäblein und Mägdlein, die auf ihren Gassen spielen. Sach. 8:5
- Und sie gebar einen Sohn, ein Knäblein, der alle Heiden sollte weiden mit der eisernen Rute; und ihr Kind ward entrückt zu GOtt und seinem Stuhl. Offb 12:5
- Und da der Drache sah, daß er verworfen war auf die Erde, verfolgete er das Weib, die das Knäblein geboren hatte. Offb 12:13