Hallers Konkordanz: SCHWÄCHEN
- Wenn jemand dem HErrn ein Gelübde tut oder einen Eid schwöret, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht schwächen, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. Num. 30:2
- Und alle Gelübde und Eide, zu verbinden, den Leib zu kasteien, mag der Hausherr kräftigen oder schwächen, also: Num. 30:13
- Wird er's aber schwächen, nachdem er's gehöret hat, so soll er die Missetat tragen. Num. 30:15
- Ich will aber meinem Volk Israel eine Stätte setzen und will es pflanzen, daß es daselbst wohnen soll und nicht mehr bewegt werde; und die bösen Leute sollen es nicht mehr schwächen, wie vorhin 1 Chr. 17:9