Hallers Konkordanz: TEPPICHS
- Die Länge eines Teppichs soll achtundzwanzig Ellen sein, die Breite vier Ellen; und sollen alle zehn gleich sein. Ex. 26:2
- Und sollst Schläuflein machen von gelber Seide an jeglichen Teppichs Orten, da sie sollen zusammengefüget sein, daß je zween und zween an ihren Orten zusammengeheftet werden, Ex. 26:4
- Die Länge eines Teppichs soll dreißig Ellen sein, die Breite aber vier Ellen; und sollen alle elf gleich groß sein. Ex. 26:8
- Die Länge eines Teppichs war achtundzwanzig Ellen und die Breite vier Ellen, und waren alle in einem Maß. Ex. 36:9
- Und machte gelbe Schläuflein an eines jeglichen Teppichs Ort, da sie zusammengefüget werden. Ex. 36:11