Hallers Konkordanz
: VERKLAGTE
welchen ich antwortete: Es ist der Römer Weise nicht, daß ein Mensch ergeben werde umzubringen, ehe denn der
Verklagte
habe seine Kläger gegenwärtig und Raum empfange, sich der Anklage zu verantworten.
Apg. 25:16