Hallers Konkordanz: VERLETZEN
- Wenn sich Männer hadern und verletzen ein schwanger Weib, daß ihr die Frucht abgehet, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und soll's geben nach der Teidingsleute Erkennen. Ex. 21:22
- Man wird nirgend verletzen noch verderben auf meinem heiligen Berge; denn das Land ist voll Erkenntnis des HErrn, wie mit Wasser des Meers bedeckt. Jes. 11:9