Hallers Konkordanz
: VORSÄTZLICH
Und das soll die Sache sein, daß dahin fliehe, der einen Totschlag getan hat, daß er lebendig bleibe: Wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht
vorsätzlich
, und hat vorhin keinen Haß auf ihn gehabt,
Dtn. 19:4