Hallers Konkordanz: WEGGETRIEBEN
- Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder Schaf oder irgend ein Vieh zu behalten tut, und stirbt ihm, oder wird beschädiget, oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand siehet, Ex. 22:10
- und hatten die Weiber draus weggeführet, beide klein und groß; sie hatten aber niemand getötet, sondern weggetrieben und waren dahin ihres Weges. 1 Sam. 30:2
- und räucherten daselbst auf allen Höhen, wie die Heiden, die der HErr vor ihnen weggetrieben hatte, und trieben böse Stücke, damit sie den HErrn erzürneten; 2 Kön. 17:11