Hallers Konkordanz: WEIBSBILD
- ein Weibsbild auf dreißig Sekel. Lev. 27:4
- Von fünf Jahren bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Sekel, wenn's ein Mannsbild ist; ein Weibsbild aber auf zehn Sekel. Lev. 27:5
- Von einem Monden an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf silberne Sekel, wenn's ein Mannsbild ist; ein Weibsbild aber auf drei silberne Sekel. Lev. 27:6
- Ist er aber sechzig Jahre alt und drüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Sekel, wenn's ein Mannsbild ist; ein Weibsbild aber auf zehn Sekel. Lev. 27:7
- Wenn ein Weibsbild dem HErrn ein Gelübde tut und sich verbindet, weil sie in ihres Vaters Hause und im Magdtum ist; Num. 30:3