Hallers Konkordanz: ZAPFEN
- Zween Zapfen soll ein Brett haben, daß eins an das andere möge gesetzt werden. Also sollst du alle Bretter der Wohnung machen. Ex. 26:17
- Die sollen vierzig silberne Füße unten haben, je zween Füße unter jeglichem Brett an seinen zween Zapfen. Ex. 26:19
- und an jeglichem zween Zapfen, da mit eins an das andere gesetzt würde. Also machte er alle Bretter zur Wohnung, Ex. 36:22
- und machte vierzig silberne Füße drunter, unter jeglich Brett zween Füße an seinen zween Zapfen. Ex. 36:24