Hallers Konkordanz: BESCHLÄFT
- Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht vertrauet ist, und beschläft sie, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. Ex. 22:16
- Wer ein Vieh beschläft, der soll des Todes sterben. Ex. 22:19
- Wenn ein Mann bei einem Weibe liegt und sie beschläft, die eine leibeigene Magd und von dem Manne verschmähet ist, doch nicht erlöset, noch Freiheit erlanget hat: das soll gestraft werden; aber sie sollen nicht sterben, denn sie ist nicht frei gewesen. Lev. 19:20
- und jemand sie fleischlich beschläft, und würde doch dem Manne verborgen vor seinen Augen und würde verdeckt, daß sie unrein worden ist, und kann sie nicht überzeugen, denn sie ist nicht drinnen begriffen, Num. 5:13