Hallers Konkordanz: BLUTFLUSS
- Wenn ein Weib ihres Leibes Blutfluß hat, die soll sieben Tage beiseit getan werden; wer sie anrühret, der wird unrein sein bis auf den Abend. Lev. 15:19
- Wenn aber ein Weib ihren Blutfluß eine lange Zeit hat, nicht allein zur gewöhnlichen Zeit, sondern auch über die gewöhnliche Zeit, so wird sie unrein sein, solange sie fleußt; wie zur Zeit ihrer Absonderung, so soll sie auch hie unrein sein. Lev. 15:25
- und über die, die ihren Blutfluß hat, und wer einen Fluß hat, es sei Mann oder Weib, und wenn ein Mann bei einer Unreinen liegt. Lev. 15:33