Hallers Konkordanz: EHEBRECHERIN
- Wer die Ehe bricht mit jemandes Weibe, der soll des Todes sterben, beide Ehebrecher und Ehebrecherin, darum daß er mit seines Nächsten Weibe die Ehe gebrochen hat. Lev. 20:10
- Denn eine Hure ist eine tiefe Grube, und die Ehebrecherin ist eine enge Grube. Spr. 23:27
- Also ist auch der Weg der Ehebrecherin; die verschlinget und wischet ihr Maul und spricht: Ich habe kein Übels getan. Spr. 30:20
- noch wie die Ehebrecherin, die anstatt ihres Mannes andere zuläßt. Ez. 16:32
- Wo sie nun bei einem andern Manne ist, weil der Mann lebet, wird sie eine Ehebrecherin geheißen; so aber der Mann stirbt, ist sie frei vom Gesetz, daß sie nicht eine Ehebrecherin ist, wo sie bei einem andern Manne ist. Röm. 7:3