Hallers Konkordanz: ENTLEHNET
- Wenn es jemand von seinem Nächsten entlehnet, und wird beschädiget oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. Ex. 22:14
- Und da einer ein Holz fällete, fiel das Eisen ins Wasser. Und er schrie und sprach: Awe, mein Herr! Dazu ist's entlehnet. 2 Kön. 6:5