Hallers Konkordanz: ERLASSEN
- Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: Wenn einer seinem Nächsten etwas borget, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt ein Erlaßjahr dem HErrn. Dtn. 15:2
- Von einem Fremden magst du es einmahnen; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen. Dtn. 15:3
- Da forderte ihn sein Herr vor sich und sprach zu ihm: Du Schalksknecht! Alle diese Schuld habe ich dir erlassen, dieweil du mich batest; Mt. 18:32
- Welchen ihr die Sünden erlasset, denen sind sie erlassen, und welchen ihr sie behaltet, denen sind sie behalten. Joh. 20:23