Hallers Konkordanz: ERSCHLÄGT
- Wer irgend einen Menschen erschlägt, der soll des Todes sterben. Lev. 24:17
- Wer aber ein Vieh erschlägt, der soll's bezahlen, Leib um Leib. Lev. 24:18
- Also daß, wer ein Vieh erschlägt, der soll's bezahlen; wer aber einen Menschen erschlägt, der soll sterben. Lev. 24:21