Hallers Konkordanz: ERSCHOSSEN
- Keine Hand soll ihn anrühren, sondern er soll gesteinigt oder mit Geschoß erschossen werden; es sei ein Tier oder Mensch, so soll er nicht leben. Wenn es aber lange tönen wird, dann sollen sie an den Berg gehen. Ex. 19:13
- (denn sie mochten's nicht ertragen, was da gesagt ward. Und wenn ein Tier den Berg anrührete, sollte es gesteiniget oder mit einem Geschoß erschossen werden. Hebr. 12:20