Hallers Konkordanz: FLIEHE
- sollt ihr Städte auswählen, daß Freistädte seien; dahin fliehe, der einen Totschlag unversehens tut. Num. 35:11
- Das sind die sechs Freistädte, beide den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Hausgenossen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens. Num. 35:15
- Und sollst gelegene Orte wählen und die Grenze deines Landes, das dir der HErr, dein GOtt, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Dtn. 19:3
- Und das soll die Sache sein, daß dahin fliehe, der einen Totschlag getan hat, daß er lebendig bleibe: Wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat vorhin keinen Haß auf ihn gehabt, Dtn. 19:4
- Das waren die Städte, bestimmt allen Kindern Israel und den Fremdlingen, die unter ihnen wohneten, daß dahin fliehe, wer eine Seele unversehens schlägt, daß er nicht sterbe durch den Bluträcher, bis daß er vor der Gemeine gestanden sei. Jos. 20:9
- Rottet aus von Babel beide den Säemann und den Schnitter in der Ernte, daß ein jeglicher vor dem Schwert des Tyrannen sich kehre zu seinem Volk und ein jeglicher fliehe in sein Land. Jer. 50:16
- alsdann fliehe auf die Berge, wer im jüdischen Lande ist; Mt. 24:16
- Wenn ihr aber sehen werdet den Greuel der Verwüstung, von dem der Prophet Daniel gesagt hat, daß er stehet, da er nicht soll (wer es lieset, der vernehme es!), alsdann, wer in Judäa ist, der fliehe auf die Berge; Mk. 13:14
- Alsdann wer in Judäa ist, der fliehe auf das Gebirge; und wer mitten drinnen ist, der weiche heraus; und wer auf dem Lande ist, der komme nicht hinein. Lk. 21:21