Hallers Konkordanz: FREISTADT
- Und die Gemeine soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und soll daselbst bleiben, bis daß der Hoheprie ster sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbet hat. Num. 35:25
- Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, Num. 35:26
- und der Bluträcher findet ihn außer der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, der soll des Bluts nicht schuldig sein. Num. 35:27
- Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. Num. 35:28
- Und sollt keine Versöhnung nehmen über dem, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. Num. 35:32
- Also gaben sie den Kindern Aarons, des Priesters, die Freistadt der Totschläger, Hebron und ihre Vorstädte, Libna und ihre Vorstädte, Jos. 21:13
- Und gaben ihnen die Freistadt der Totschläger, Sechem und ihre Vorstädte auf dem Gebirge Ephraim, Geser und ihre Vorstädte, Jos. 21:21
- Den Kindern aber Gersons aus den Geschlechtern der Leviten wurden gegeben von dem halben Stamm Manasse zwo Städte: die Freistadt für die Totschläger, Golan in Basan und ihre Vorstädte, Beesthra und ihre Vorstädte. Jos. 21:27
- Von dem Stamm Naphthali drei Städte: die Freistadt Kedes für die Totschläger in Galiläa und ihre Vorstädte, Hammoth-Dor und ihre Vorstädte, Karthan und ihre Vorstädte, Jos. 21:32
- Von dem Stamm Gad vier Städte: die Freistadt für die Totschläger, Ramoth in Gilead und ihre Vorstädte, Jos. 21:38
- und von dannen gen Philippi, welches ist die Hauptstadt des Landes Mazedonien und eine Freistadt. Wir hatten aber in dieser Stadt unser Wesen etliche Tage. Apg. 16:12