Hallers Konkordanz: GEBIERT
- Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib besamet wird und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, solange sie ihre Krankheit leidet. Lev. 12:2
- Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwo Wochen unrein sein, solange sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. Lev. 12:5
- Der soll es opfern vor dem HErrn und sie versöhnen; so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. Lev. 12:7
- Er gehet schwanger mit Unglück und gebiert Mühe, und ihr Bauch bringet Fehl. Hiob 15:35
- Er hat beleidiget die Einsame, die nicht gebiert, und hat der Witwe kein Gutes getan Hiob 24:21
- Ein Weib, wenn sie gebiert, so hat sie Traurigkeit; denn ihre Stunde ist kommen. Wenn sie aber das Kind geboren hat, denket sie nicht mehr an die Angst um der Freude willen, daß der Mensch zur Welt geboren ist. Joh. 16:21