Hallers Konkordanz: GEBÜHR
- und alle Brandopfer dem HErrn zu opfern auf die Sabbate, Neumonden und Feste nach der Zahl und Gebühr allewege vor dem HErrn, 1 Chr. 23:31
- Und ob sie bedürften Kälber, Lämmer oder Böcke zum Brandopfer dem GOtt vom Himmel, Weizen, Salz, Wein und Öl nach der Weise der Priester zu Jerusalem, soll man ihnen geben täglich ihre Gebühr (und daß solches nicht hinlässig geschehe!), Esr. 6:9
- Denn es war des Königs Gebot über sie, daß die Sänger treulich handelten, einen jeglichen Tag seine Gebühr. Neh. 11:23
- Der HErr aber sprach: Wie ein groß Ding ist's um einen treuen und klugen Haushalter, welchen der Herr setzt über sein Gesinde, daß er ihnen zu rechter Zeit ihre Gebühr gebe! Lk. 12:42