Hallers Konkordanz: GESCHOSS
- Keine Hand soll ihn anrühren, sondern er soll gesteinigt oder mit Geschoß erschossen werden; es sei ein Tier oder Mensch, so soll er nicht leben. Wenn es aber lange tönen wird, dann sollen sie an den Berg gehen. Ex. 19:13
- Wenn man zu ihm will mit dem Schwert, so regt er sich nicht; oder mit Spieß, Geschoß und Panzer. Hiob 41:26
- und hat drauf gelegt tödlich Geschoß; seine Pfeile hat er zugerichtet zu verderben. Ps. 7:13
- Wie einer heimlich mit Geschoß und Pfeilen schießt und tötet, Spr. 26:18
- (denn sie mochten's nicht ertragen, was da gesagt ward. Und wenn ein Tier den Berg anrührete, sollte es gesteiniget oder mit einem Geschoß erschossen werden. Hebr. 12:20