Hallers Konkordanz: HAUSGENOSS
- Ein Hausgenoß und Mietling sollen nicht davon essen. Ex. 12:45
- Kein anderer soll von dem Heiligen essen, noch des Priesters Hausgenoß, noch Taglöhner. Lev. 22:10
- Sondern die Feier des Landes sollt ihr darum halten, daß du davon essest, dein Knecht, deine Magd, dein Taglöhner, dein Hausgenoß, dein Fremdling bei dir, Lev. 25:6